Gewerbe
Zur Außenverglasung zählen:
Schaufenster, Stabilisierungsstreifen, Fenster, Türen, Oberlichter, Lichtbänder, Windfanganlagen, Außenvitrinen, Schaukästen, Überdachungen, Wetterschutzvorbauten.

Zur Innenverglasung zählen:

Vitrinen, Theken, Schränke, Tisch- und Dekorationsplatten, Stand- und abnehmbare Wandspiegel, Innentüren und -fenster, Trennwände, Schaufensterabschlüsse, Decken- und Säulenverkleidungen, Brüstungen.    

Künstlerisch bearbeitete Gläser sind bis maximal 512,00 Euro auf Erstes Risiko versichert. Die Entschädigungsgrenze kann erhöht werden.

1. Außenverglasung der Risikogruppe 1
Floatglas, vierseitig gerahmt und senkrecht stehend, bis 10 qm Einzelgröße, Spiegel, Gussglas, Kunststoffe und Glasbauelemente.

2. Außenverglasung der Risikogruppe 2

Floatglas mit Kantenbearbeitung, Ganzglaskonstruktionen, Isolierglas, Sicherheitsglas ESG/VSG, Stahlfadenverbundglas, jeweils bis 10 qm Einzelgrößen.

3. Außenverglasung der Risikogruppe 3
Scheiben der Risikogruppe mit Einzelgrößen über 10 qm sowie liegende und stehende Scheiben, Dachverglasung, Modellscheiben, Sonderverglasungen-Blei, Messing- und Sonnenschutzgläser.

4. Außenverglasung der Risikogruppe 4

Blei-, Messing-, Elektrolytverglasungen und künstlerisch bearbeitete Gläser-Motivdarstellungen durch Glasmalerei Ätzung und Schliff. Panzerglas und Amiranglas.

Künstlerisch bearbeitete Scheiben sind bis 512,00 Euro auf Erstes Risiko versichert. Die Entschädigungsgrenze kann erhöht werden.

Zusatzrisiken
Nachstehende Zusatzrisiken im Rahmen eines ersatzpflichtigen Glasbruchschadens sind bis 256,00 Euro auf Erstes Risiko mitversichert:

1. Entschädigung für Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen und Folien
2. Entschädigung für Umrahmungen, Beschläge, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen
3. Sonderkosten für Gerüste, Kräne Beseitigung von Hindernissen

Die Entschädigungsgrenzen können erhöht werden.

Bitte fordern Sie ein Angebot an, wir gewähren je nach Größe auch entsprechende Rabatte.

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